Anwendung: bei Befall im Abstand von mindestens 5 Tagen gleichmäßig zwischen die Kulturpflanzen streuen. Max. 5 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr.
Aufwandmenge: 0,5 g/m² entspricht ca. 33 Körner pro m².
Erdbeeren, Weinreben (Tafel- und Keltertrauben) und Beerenobst sowie Blumenkohl, Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl), Brokkoli; Kohlrübe, Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete); Spinat; Salat-Arten; Hülsengemüse; Zuckermais; frische Kräuter: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). Wartezeit bei Kartoffeln: 7 Tage. Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N). Die Anwendung des Mittels ist bis zu den aufgeführten Stadien in den jeweiligen Kulturen erlaubt: Kartoffel: bis Laubblätter und Stängel abgestorben, Stängel ausgeblichen und trocken sind. Kohlrübe, Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete); Hülsengemüse (Verwendung als Frisch- und Trockengemüse), Zuckermais: bis 5. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl sich entfaltet. Blumenkohl, Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl), Brokkoli; Salat-Arten, Spinat; frische Kräuter: bis Blattscheide des Fahnenblatts sich verlängert. Erdbeeren, Beerenobst und Weinreben: bis Ende der Blüte. Zierpflanzen: bis zur Ernte.