gemäß Störfallverordnung (§ 11) für den Standort Münster
Sehr geehrte Nachbarn der COMPO GmbH, Werk Münster, In diesem Schreiben informiert die COMPO GmbH die Öffentlichkeit gemäß Störfallverordnung §11 (1) über die zu erfüllenden Anforderungen zur Verhinderung von Störfallen sowie über richtiges Verhalten im Falle eines unwahrscheinlichen Schadensereignisses.
Die COMPO GmbH betreibt in Münster, Gildenstraße 38, eine Anlage zur Lagerung, Kommissionierung und Abfüllung von Düngemitteln sowie Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, welches nach BImSchG. genehmigt wurde. Deshalb unterliegt diese Anlage der Störfallverordnung. Die zuständige Behörde wurde durch eine Anzeige nach §7 bzw. §20 gemäß der BImSchV. unterrichtet. Ein Sicherheitsbericht nach §9 und §12 wurde erstellt und der Behörde vorgelegt.
Die letzte behördliche Vor-Ort-Besichtigung hat im Januar 2023 stattgefunden.
Weitere Informationen unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen können bei der Bezirksregierung Münster Dez. 53 eingeholt werden.
Die Sicherheit an unserem Standort hat bei uns eine lange Tradition und ist für uns oberstes Gebot. Gut ausgebildetes und qualifiziertes Personal, regelmäßige Sicherheitstrainings sowie technisch hochwertige Überwachungs- und Sicherheitssysteme sind die Basis unseres Sicherheitskonzeptes.
Um unsere ehrgeizigen Ziele sicherzustellen, kooperieren wir eng mit Behörden wie z.B. der Bezirksregierung Münster und minimieren so die Gesundheitsgefahren für unsere Mitarbeiter und Auswirkungen auf die Umgebung unseres Standortes. Aufgrund umfangreicher Sicherheitsvorkehrungen ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering, dass Sie als Nachbar unseres Werkes jemals von einem Störfall betroffen werden.
Zu dem hohen Anspruch, den wir an uns selbst stellen, gehört auch der verantwortungsvolle Umgang mit gefährlichen Substanzen. Bereits bei der Entwicklung unserer Produkte liegt daher der Fokus auf eine umweltfreundliche und sicherheitsgerechte Formulierung der Rezepturen. Dies wird u.a. bestätigt durch die gesetzliche Zulassung unserer Produkte.
Einzelstoffe und Stoffgemische, die in Anhang I der Störfallverordnung explizit oder als Gruppe genannt sind, werden mit den dort festgelegten Stoffnummern und Stoffbezeichnungen aufgelistet.
Stoff-Nr. | Gefahrenkategorie gemäß Anhang I StörfallV | Max. vorhandene Menge (kg) | Mengenschwelle, Spalte 4 (kg) | Mengenschwelle, Spalt 5 (kg) |
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1.2.3.1 | P3a Entzündbare Aerosole der Kat. 1 oder 2, die entzündbare Gase der Kat. 1 oder 2 oder entzündbare Flüssigkeiten der Kat. 1 enthalten | 360.000 | 150.000 | 500.000 |
1.2.5.3 | P5c Entzündbare Flüssigkeiten Kat.2/Kat.3 nicht erfasst unter P5a/P5b | 30.000 | 5.000.000 | 50.000.000 |
1.3.1 | E1 Gewässergefährdend, Kat. Akut 1 oder Chronisch 1 | 1.700.000 | 100.000 | 200.000 |
2.1 | Verflüssigte entzündbare Gase, Kat. 1 oder 2, (einschließlich Flüssiggas) und Erdgas | 3.000 | 50.000 | 200.000 |
2.23.2 | Kaliumnitrat | 18.000 | 1.250.000 | 5.000.000 |
2.3 | Erdölerzeugnisse und alternative Kraftstoffe; die Mengen-schwellen in Spalte 4 und 5 gelten für die Summe aller im Betriebsbereich vorhandenen Stoffe und Gemische nach den Nummern 2.3.1. bis 2.3.5 | 50.000 | 2.500.000 | 25.000.000 |
2.3.3 | Gasöle (einschließlich Dieselkraftstoffe, leichtes Heizöl und Gasölgemische) | 50.000 | 2.500.000 | 25.000.000 |
2.6.1 | Ammoniumnitrat | 2.000.000 | 5.000.000 | 10.000.000 |
2.38 | Sauerstoff | 200 | 200.000 | 2.000.000 |
Für Lagergüter, die teilweise bei Vermischungen gefährlich miteinander reagieren können, steht eine ausreichende Anzahl von separaten Brandabschnitten zur Verfügung, so dass sämtliche Produkte entsprechend den gesetzlich vorgeschriebenen Vorschriften getrennt voneinander gelagert werden können. Der Lagerbestand wird regelmäßig durch separate Lagerbewegungslisten kontrolliert.
Eingelagert werden ausschließlich für den Transport zugelassene Produkte in typgeprüften Verpackungen. Aufgrund der sicheren Verpackungstypen ist die Entstehung von Emissionen im Normalbetrieb ausgeschlossen. Unsere Abfüllanlagen sind mit speziellen Absaug- und Filteranlagen versehen und gewährleisten so die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitsplatzgrenzwerte.
Um Boden- und Gewässerverunreinigungen ausschließen zu können, wurde der Lagerboden mit einer Bodenabdichtung versehen, die gegen die eingelagerten Stoffe beständig ist. Für evtl. Leckagefälle steht ein ausreichend dimensioniertes Auffangsystem zur Verfügung, dessen Volumen weit über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht.
Ein unwahrscheinlicher Störfall, bei dem Emissionen auftreten können, ist nur im Brandfall denkbar. Für den Brandschutz wurde deshalb ein speziell dem Lagergut angepasstes Konzept verwirklicht. So ist in den Brandabschnitten, in denen gesundheitsschädliche, reizende, hochentzündliche oder umweltgefährliche Stoffe in größeren Mengen gelagert werden, eine vollautomatisierte Brandmelde- und Löschanlage im Einsatz.
Der Betreiber ist verpflichtet in Zusammenarbeit mit den Notfall- und Rettungsdiensten geeignet Maßnahmen zur Bekämpfung von Störfällen und zur größtmöglichen Ausbreitung der Auswirkungen im Schadensereignis zu treffen.
Speziell eingeführte Gefahrenabwehrpläne wurden mit den Behörden und der Feuerwehr abgestimmt. Eine bestehende Standleitung zur Feuerwehr und die ständige Präsenz von Personal oder Wachdienst gewährleisten eine permanente Überwachung des gesamten Betriebes.
Die im Rahmen für den Betrieb erstellten Sicherheitsanalysen und Brandausbreitungsszenarien zeigen, dass ein Betriebsbrand aufgrund der vorhandenen Sicherheits- und Löscheinrichtungen keine gesundheits- oder umweltgefährdende Stofffreisetzung außerhalb unseres Werkgeländes verursacht. Vorübergehende Belästigungen, die sich auf Reizwirkungen oder Geruchsentwicklungen beschränken, sind jedoch nicht vollkommen auszuschließen.
In einem sogenannten „Exzeptionellen Störfall“ wurde der pessimistische Schadensfall untersucht. Hier wird der größtmögliche Schaden bei Ausfall sämtlicher vorhandenen Sicherheitseinrichtungen berechnet. In einem solchen unwahrscheinlichen Fall können Schwefel- und Stickoxid-Konzentrationen zu Gesundheitsschäden führen.
Aus diesem Grunde bitten wir Sie, im Falle eines auftretenden Störfalls den Anweisungen der Feuerwehr oder der Polizei Folge zu leisten.
Kontakt
Safety & Environment
Herr Harmel
Telefon (0251) 32 77-265
Betriebsleitung
Herr Wagner
Telefon (0251) 32 77-377
Feuerwehr Münster
Telefon (0251) 2025-0
Bez.-Reg. Münster, Dez. 53
Telefon (0251) 411-0
Grundsätzliche Informationen und Handlungsempfehlungen bei industriellen Störfällen in Ihrer Umgebung
Wie werde ich alamiert?
Wie erkenne ich die Gefahr?
Was muss ich zuerst tun?
Was mache ich danach?
Kann ich sonst noch etwas tun?
Was sollte ich in keinem Fall tun?
Wenn Sie über ein Schadensereignis in der chemischen Industrie oder über einen Transportunfall mit Gefahrstoffen informiert werden, beachten Sie bitte folgende Hinweise. Sie tragen damit zu Ihrem persönlichen Schutz und zur wirkungsvollen Hilfe für alle bei.
WARNUNG
Lautsprecherdurchsagen: Lautsprecherdurchsagen erfolgen durch Feuerwehr und Polizei, um vor Gefahrstoffen zu warnen. Nicht in jedem Fall besteht eine Gefahr. Achten Sie deshalb genau auf die Durchsagen und folgen Sie den Anweisungen.
Radiodurchsagen: Über Gefahrenlagen informieren Sie die örtlichen Rundfunksender (WDR 2, Radio Antenne Münster, Radio Münsterland, ARD-Nachtprogramm). Achten Sie darauf, ob Ihr Aufenthaltsort tatsächlich zum gefährdeten Gebiet gehört.
SCHUTZMAßNAHMEN
Gebäude aufsuchen: Vor Schadstoffen in der Luft sind Sie in Gebäuden mit geschlossenen Fenstern und Türen am sichersten. Schalten Sie Lüftung und Klimaanlagen aus. Verständigen Sie Ihre unmittelbaren Nachbarn, denn sie könnten die Warnmeldungen nicht gehört haben. Helfen Sie insbesondere Behinderten und älteren Mitbewohnern und Kindern.
Gesundheitliche Beeinträchtigungen: Nehmen Sie bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen Kontakt mit Ihrem Hausarzt bzw. dem ärztlichen Notdienst auf oder wenden Sie sich an eines der bekannt gegebenen Informationstelefone.
Evakuierung: Solange sich Schadstoffe in der Luft befinden, ist eine Evakuierung in den meisten Fällen gefährlicher als der Aufenthalt in geschlossenen Gebäuden. Verlassen Sie das Gebäude nur, wenn von Feuerwehr oder Polizei ausdrücklich zur Evakuierung aufgerufen wird.
Absperrungen: Beachten Sie Straßen- und Gebietssperrungen. Sie dienen Ihrem Schutz. Folgen Sie Anweisungen von Polizei und Feuerwehr.
Notruf: Wenn Sie sich in einer Notsituation befinden, wählen Sie die Notrufnummern 112 oder 110.
INFORMATION
Telefon: Benutzen Sie für Fragen die bekannt gegebenen Sondernummern von Informationstelefonen.
Internet: Auf der Internetseite erhalten Sie schnellstmöglich Informationen über die Lage und notwendige Schutzmaßnahmen.
ENTWARNUNG
Über das Ende der Gefahrenlage und die Aufhebung getroffener Sicherheitsmaßnahmen werden Sie in der Regel durch Rundfunkmeldungen informiert. Auch durch Lautsprecherfahrzeuge kann Entwarnung gegeben werden.