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gemäß Störfallverordnung (§ 11) für den Standort Münster

Informationen der Nachbarschaft und Öffentlichkeit

Sehr geehrte Nachbarn der COMPO GmbH, Werk Münster, In diesem Schreiben informiert die COMPO GmbH die Öffentlichkeit gemäß Störfallverordnung §11 (1) über die zu erfüllenden Anforderungen zur Verhinderung von Störfallen sowie über richtiges Verhalten im Falle eines unwahrscheinlichen Schadensereignisses.

Die COMPO GmbH betreibt in Münster, Gildenstraße 38, eine Anlage zur Lagerung, Kommissionierung und Abfüllung von Düngemitteln sowie Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, welches nach BImSchG. genehmigt wurde. Deshalb unterliegt diese Anlage der Störfallverordnung. Die zuständige Behörde wurde durch eine Anzeige nach §7 bzw. §20 gemäß der BImSchV. unterrichtet. Ein Sicherheitsbericht nach §9 und §12 wurde erstellt und der Behörde vorgelegt.

Die letzte behördliche Vor-Ort-Besichtigung hat im Januar 2023 stattgefunden.

Weitere Informationen unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen können bei der Bezirksregierung Münster Dez. 53 eingeholt werden.

Die Sicherheit an unserem Standort hat bei uns eine lange Tradition und ist für uns oberstes Gebot. Gut ausgebildetes und qualifiziertes Personal, regelmäßige Sicherheitstrainings sowie technisch hochwertige Überwachungs- und Sicherheitssysteme sind die Basis unseres Sicherheitskonzeptes.

Um unsere ehrgeizigen Ziele sicherzustellen, kooperieren wir eng mit Behörden wie z.B. der Bezirksregierung Münster und minimieren so die Gesundheitsgefahren für unsere Mitarbeiter und Auswirkungen auf die Umgebung unseres Standortes. Aufgrund umfangreicher Sicherheitsvorkehrungen ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering, dass Sie als Nachbar unseres Werkes jemals von einem Störfall betroffen werden.

Zu dem hohen Anspruch, den wir an uns selbst stellen, gehört auch der verantwortungsvolle Umgang mit gefährlichen Substanzen. Bereits bei der Entwicklung unserer Produkte liegt daher der Fokus auf eine umweltfreundliche und sicherheitsgerechte Formulierung der Rezepturen. Dies wird u.a. bestätigt durch die gesetzliche Zulassung unserer Produkte.

Einzelstoffe und Stoffgemische, die in Anhang I der Störfallverordnung explizit oder als Gruppe genannt sind, werden mit den dort festgelegten Stoffnummern und Stoffbezeichnungen aufgelistet.

Stoff-Nr.Gefahrenkategorie gemäß Anhang I StörfallVMax. vorhandene Menge (kg)Mengenschwelle, Spalte 4 (kg)Mengenschwelle, Spalt 5 (kg)

1.2.3.1

P3a Entzündbare Aerosole der Kat. 1 oder 2, die entzündbare Gase der Kat. 1 oder 2 oder entzündbare Flüssigkeiten der Kat. 1 enthalten

360.000
150.000
500.000
1.2.5.3
P5c Entzündbare Flüssigkeiten Kat.2/Kat.3 nicht erfasst unter P5a/P5b
30.000
5.000.000
50.000.000
1.3.1
E1 Gewässergefährdend, Kat. Akut 1 oder Chronisch 1
1.700.000
100.000
200.000
2.1
Verflüssigte entzündbare Gase, Kat. 1 oder 2, (einschließlich Flüssiggas) und Erdgas
3.000
50.000
200.000
2.23.2
Kaliumnitrat
18.000
1.250.000
5.000.000
2.3
Erdölerzeugnisse und alternative Kraftstoffe; die Mengen-schwellen in Spalte 4 und 5 gelten für die Summe aller im Betriebsbereich vorhandenen Stoffe und Gemische nach den Nummern 2.3.1. bis 2.3.5
50.000
2.500.000
25.000.000
2.3.3
Gasöle (einschließlich Dieselkraftstoffe, leichtes Heizöl und Gasölgemische)
50.000
2.500.000
25.000.000
2.6.1
Ammoniumnitrat
2.000.000
5.000.000
10.000.000
2.38
Sauerstoff
200
200.000
2.000.000

Für Lagergüter, die teilweise bei Vermischungen gefährlich miteinander reagieren können, steht eine ausreichende Anzahl von separaten Brandabschnitten zur Verfügung, so dass sämtliche Produkte entsprechend den gesetzlich vorgeschriebenen Vorschriften getrennt voneinander gelagert werden können. Der Lagerbestand wird regelmäßig durch separate Lagerbewegungslisten kontrolliert.

Eingelagert werden ausschließlich für den Transport zugelassene Produkte in typgeprüften Verpackungen. Aufgrund der sicheren Verpackungstypen ist die Entstehung von Emissionen im Normalbetrieb ausgeschlossen. Unsere Abfüllanlagen sind mit speziellen Absaug- und Filteranlagen versehen und gewährleisten so die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitsplatzgrenzwerte.

Um Boden- und Gewässerverunreinigungen ausschließen zu können, wurde der Lagerboden mit einer Bodenabdichtung versehen, die gegen die eingelagerten Stoffe beständig ist. Für evtl. Leckagefälle steht ein ausreichend dimensioniertes Auffangsystem zur Verfügung, dessen Volumen weit über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht.

Ein unwahrscheinlicher Störfall, bei dem Emissionen auftreten können, ist nur im Brandfall denkbar. Für den Brandschutz wurde deshalb ein speziell dem Lagergut angepasstes Konzept verwirklicht. So ist in den Brandabschnitten, in denen gesundheitsschädliche, reizende, hochentzündliche oder umweltgefährliche Stoffe in größeren Mengen gelagert werden, eine vollautomatisierte Brandmelde- und Löschanlage im Einsatz.

Der Betreiber ist verpflichtet in Zusammenarbeit mit den Notfall- und Rettungsdiensten geeignet Maßnahmen zur Bekämpfung von Störfällen und zur größtmöglichen Ausbreitung der Auswirkungen im Schadensereignis zu treffen.

Speziell eingeführte Gefahrenabwehrpläne wurden mit den Behörden und der Feuerwehr abgestimmt. Eine bestehende Standleitung zur Feuerwehr und die ständige Präsenz von Personal oder Wachdienst gewährleisten eine permanente Überwachung des gesamten Betriebes.

Die im Rahmen für den Betrieb erstellten Sicherheitsanalysen und Brandausbreitungsszenarien zeigen, dass ein Betriebsbrand aufgrund der vorhandenen Sicherheits- und Löscheinrichtungen keine gesundheits- oder umweltgefährdende Stofffreisetzung außerhalb unseres Werkgeländes verursacht. Vorübergehende Belästigungen, die sich auf Reizwirkungen oder Geruchsentwicklungen beschränken, sind jedoch nicht vollkommen auszuschließen.

In einem sogenannten „Exzeptionellen Störfall“ wurde der pessimistische Schadensfall untersucht. Hier wird der größtmögliche Schaden bei Ausfall sämtlicher vorhandenen Sicherheitseinrichtungen berechnet. In einem solchen unwahrscheinlichen Fall können Schwefel- und Stickoxid-Konzentrationen zu Gesundheitsschäden führen.

Aus diesem Grunde bitten wir Sie, im Falle eines auftretenden Störfalls den Anweisungen der Feuerwehr oder der Polizei Folge zu leisten.

Kontakt

Sie haben noch Fragen?

Safety & Environment

Herr Harmel

Telefon (0251) 32 77-265

julian.harmel@compo.de

Betriebsleitung

Herr Wagner

Telefon (0251) 32 77-377

Feuerwehr Münster

Telefon (0251) 2025-0

Bez.-Reg. Münster, Dez. 53

Telefon (0251) 411-0

Grundsätzliche Informationen und Handlungsempfehlungen bei industriellen Störfällen in Ihrer Umgebung

Verhalten im Notfall

Wie werde ich alamiert?

  • durch Lautsprecherduchsagen
  • durch Polizei- und Feuerwehreinsatzfahrzeuge
  • durch Rundfunk und Fernsehen

Wie erkenne ich die Gefahr?

  • durch sichtbare Zeichen wie Feuer und Rauch
  • durch Geruchswahrnehmung
  • durch Reaktion des Körpers wie Übelkeit und Augenreizung

Was muss ich zuerst tun?

  1. Suchen Sie geschlossene Räume auf. Geschlossene Räume schützen zunächst wirkungsvoll vor Gasen und drohenden Explosionen.
  2. Schließen Sie alle Türen und Fenster und stellen Sie die Belüftung und Klimaanlagen ab! Berücksichtigen Sie dies auch, wenn Sie im Auto fahren
  3. Nicht die Kinder aus der Schule oder dem Kindergarten holen
  4. Benachrichtigen Sie Nachbarn, Kinder und Passanten durch Zuruf
  5. Nehmen Sie vorübergehend Mitbürger auf

Was mache ich danach?

  1. Unternehmen Sie nichts auf eigene Faust, stattdessen warten Sie auf Nachrichten und Hinweise der zuständigen Behörden!
  2. Schalten Sie das Radio, den Fernseher oder das Internet ein: WDR = 94,1 MHz, Radio Antenne Münster = 95,4 MHz, Radio Münsterland = 92,0 MHz. Im Fernsehen schalten Sie zunächst auf das Regionalprogramm

Kann ich sonst noch etwas tun?

  1. Gehen Sie bei ungewohnten Gerüchen in ein oberes Stockwerk, da Gase meist schwerer sind als Luft und am Boden bleiben.
  2. Vermeiden Sie wegen Explosionsgefahr offenes Feuer (Rauchen!) aber auch das Schalten elektrischer Geräte (Handy).
  3. Halten Sie sich bei Geruchswahrnehmung nasse Tücher vor Mund und Nase, um keine giftigen Stoffe einzuatmen.
  4. Nehmen Sie Hilfe suchende Mitbürger auf.

Was sollte ich in keinem Fall tun?

  1. Benutzen Sie außer für den Notruf nicht das Telefon oder Handy, um die Netze nicht zu blockieren! Sie werden für die Einsatzkräfte benötigt.
  2. Verlassen Sie nicht unaufgefordert das Haus und flüchten Sie nicht zu Fuß oder mit dem Auto, so gefähredn Sie sich selbst. Zudem werden die Verkehrswege dringend von den Einsatzkräften benötigt.

Verhaltenshinweise für den Notfall

Wenn Sie über ein Schadensereignis in der chemischen Industrie oder über einen Transportunfall mit Gefahrstoffen informiert werden, beachten Sie bitte folgende Hinweise. Sie tragen damit zu Ihrem per­sönlichen Schutz und zur wirkungsvollen Hilfe für alle bei.

WARNUNG

Lautsprecherdurchsagen: Lautsprecherdurchsagen erfolgen durch Feuerwehr und Polizei, um vor Gefahrstoffen zu warnen. Nicht in jedem Fall besteht eine Gefahr. Achten Sie deshalb genau auf die Durchsagen und folgen Sie den Anweisungen.

Radiodurchsagen: Über Gefahrenlagen informieren Sie die örtli­chen Rundfunksender (WDR 2, Radio Antenne Münster, Radio Münsterland, ARD-Nachtprogramm). Achten Sie darauf, ob Ihr Aufenthaltsort tatsächlich zum gefährdeten Gebiet gehört.

SCHUTZMAßNAHMEN

Gebäude aufsuchen: Vor Schadstoffen in der Luft sind Sie in Gebäuden mit geschlossenen Fenstern und Türen am sichersten. Schalten Sie Lüftung und Klimaanlagen aus. Verständigen Sie Ihre unmittelbaren Nachbarn, denn sie könnten die Warnmeldungen nicht gehört haben. Helfen Sie insbesondere Behinderten und äl­teren Mitbewohnern und Kindern.

Gesundheitliche Beeinträchtigungen: Nehmen Sie bei ge­sundheitlichen Beeinträchtigungen Kontakt mit Ihrem Hausarzt bzw. dem ärztlichen Notdienst auf oder wenden Sie sich an eines der bekannt gegebenen Informationstelefone.

Evakuierung: Solange sich Schadstoffe in der Luft befinden, ist eine Evakuierung in den meisten Fällen gefährlicher als der Aufent­halt in geschlossenen Gebäuden. Verlassen Sie das Gebäude nur, wenn von Feuerwehr oder Polizei ausdrücklich zur Evakuierung aufgerufen wird.

Absperrungen: Beachten Sie Straßen- und Gebietssperrungen. Sie dienen Ihrem Schutz. Folgen Sie Anweisungen von Polizei und Feuerwehr.

Notruf: Wenn Sie sich in einer Notsituation befinden, wählen Sie die Notrufnummern 112 oder 110.

INFORMATION

Telefon: Benutzen Sie für Fragen die bekannt gegebenen Sondernummern von Informationstelefonen.

Internet: Auf der Internetseite erhalten Sie schnellstmöglich Informatio­nen über die Lage und notwendige Schutzmaßnahmen.

ENTWARNUNG

Über das Ende der Gefahrenlage und die Aufhebung getroffener Sicherheitsmaßnahmen werden Sie in der Regel durch Rundfunk­meldungen informiert. Auch durch Lautsprecherfahrzeuge kann Entwarnung gegeben werden.