Anwendungszeitraum:
Spritzbehandlung: Frühjahr bis Herbst. (ab Temperaturen über 15 °C)
während der Hauptwachstumszeit der Unkräuter.
Nicht bei Regen oder Nachtfrostgefahr anwenden. Bei Neuanlagen nicht im Ansaatjahr behandeln. Maximal 1 Anwendung in der Kultur je Jahr. Im Behandlungsjahr anfallendes Ernte-/Mähgut nicht verfüttern. Die Wirkstoffe schädigen angrenzende Gartenpflanzen wie Gehölze, Blumen, Stauden, Gemüse usw., wenn sie mit Spritz- oder Gießbrühe benetzt werden. Deshalb Abstand zu angrenzenden Beeten halten. Düse mit Spritzschirm verwenden. Nach Gebrauch Spritze oder Gießkanne gründlich mit Spülmittellösung reinigen und mehrfach mit Wasser ausspülen. Spülflüssigkeit auf der behandelten Rasenfläche ausbringen, nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
Anwendung durch nicht berufliche Anwender zulässig.
Wirkung auf Unkräuter:
Unkräuter wie z.B.Weißklee zeigen schon nach wenigen Tagen sichtbare Veränderungen. Bei anderen Unkräutern wie z.B. Ehrenpreis und Wegericharten kann es mehrere Wochen dauern, bis das endgültige Bekämpfungsergebnis erreicht ist.
Gut bekämpfbar: Ackersenf, Binsen, Breitwegerich, Brunelle/Braunelle, Echter Steinklee, Fingerkraut, Ehrenpreis, Gänsefuß, Gänseblümchen, Gartenschaumkraut, Gemeines Kreuzkraut, Gewöhnliches Ferkelkraut, Gewöhnlicher Hornklee, Großer Sauerampfer, Gundermann, Hederich, Hirtentäschel, Hornkraut, Jakobskreuzkraut, Kleiner Sauerampfer, Klettenlabkraut, Knolliger Hahnenfuß, Kratzdistel, Kriechender Hahnenfuß, Löwenzahn, Melde, Mittlerer Wegerich, Spitzwegerich, Rainkohl, Sauerklee, Schafgarbe, Vogelknöterich, Vogelmiere,Weißklee, Wicken, Wilde Möhre, Windenknöterich
Weniger gut bekämpfbar: Giersch, Schachtelhalm, Bärenklau, Wiesenkerbel
Nicht ausreichend bekämpfbar: Gräser, Moose Beschreibung: Selektives Herbizid, Wirkungsmechanismus (HRAC-Klasse): 0 Wasserlösliches Konzentrat.
Wartezeit:
Rasen, Gras, Heu: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit
in Tagen ist nicht erforderlich. Im Behandlungsjahr anfallendes Ernte-/Mähgut nicht verfüttern.