1. COMPO
  2. Ratgeber
  3. Krankheiten & Schädlinge
  4. Kräuter-, Obst- & Gemüsebefall
  5. Kirschfruchtfliegen

Steckbrief

Kirschfruchtfliegen

Kirschfruchtfliege
Kirschfruchtfliege Larve

Eigenschaften

Wirtspflanze:
Mittelspäte und späte Süßkirschen, (selten) Sauerkirschen, Vogelkirschen, Heckenkirschen, Schneebeeren und Traubenkirschen
Symptome:
matte, weiche und faulige Früchte
Aussehen:
Made: weißlich, kopf- und fußlos, 4-6 mm groß Fliege: 4-5 mm groß, ähnelt der Stubenfliege

Befallszeit

Beschreibung

Kirschfruchtfliegen

Die Kirschfruchtfliege gehört zu den beißenden Insekten und ist der häufigste Kirschenschädling. Die Früchte werden optisch beeinträchtigt, da sie matt, weich und faulig werden. Die Kirschfruchtfliege legt einzelne Eier zu Beginn der Fruchtfärbung in die Früchte. Die Maden entwickeln sich in der Kirsche und zerfressen das Fruchtfleisch um den Kern herum. Nach etwa 3 Wochen verlässt die Made die Frucht und verpuppt sich im Boden, wo sie in ca. 3 cm Tiefe überwintert. Es entsteht nur eine Generation pro Jahr. Hohe Niederschläge und kühle Temperaturen können den Schädlingsbefall während der Flugzeit verringern. Frühkirschen werden nicht befallen, da diese reifen, wenn die Entwicklung der Fliegen noch nicht weit genug ist.

Bekämpfung

So bekämpfen Sie die Kirschfruchtfliegen

Alle heruntergefallenen Früchte sollten eingesammelt und vernichtet werden (nicht kompostieren), solange sich Maden darin befinden. Alle Früchte restlos abpflücken und den Boden so bearbeiten (auflockern), dass die Maden im Winter absterben.

Teilen

Newsletteranmeldung

Bis zum 15.02.2025 Newsletter abonnieren und gewinnen!

Melden Sie sich jetzt mit wenigen Klicks zu unserem Newsletter an und gewinnen Sie eines von drei hochwertigen Gärtner-Überraschungspaketen im Wert von ca. 100 Euro.

 

VIELEN DANK FÜR IHRE ANMELDUNG!

 

Sie erhalten umgehend eine Bestätigungsnachricht per E-Mail. Klicken Sie auf den enthaltenen Link um Ihre Anmeldung zu bestätigen.

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an.

Bitte bestätigen Sie Ihr Einverständnis durch Setzen eines Häkchens.